Hinweise zur Zuzahlung bei Arznei- und Verbandmitteln

Bescheinigung für Krankenkasse und Finanzamt

Ihre Zuzahlungen können wir gerne mithilfe Ihrer persönlichen Kundenkarte erfassen. Dadurch können wir Ihnen am Ende des Jahres oder zu jedem beliebigen Zeitpunkt eine Bescheinigung zukommen lassen.

 

Wie hoch ist die Zuzahlung?

Grundsätzlich gilt:
Medikamente unter 50 €
pauschal 5€, höchstens jedoch der Medikamentenpreis (d.h. für ein Medikament, das 1,89€ kostet, zahlen sie auch nur 1,89€)

Medikamente zwischen 50,01 € und 100 €     
10% Zuzahlung (d.h. für ein Medikament das 78€ kostet, zahlen sie 7,80€)

Medikamente über 100 €
pauschal 10€ (d.h. für ein Medikament das 189€ kostet, zahlen sie auch nur 10€)

Verbandmittel
10% vom Abrechnungspreis, Minimum 5€ und maximal 10€

Rezepturen
10% vom Abrechnungspreis, Minimum 5€ und maximal 10€

Was muss ich bezahlen, wenn ich schwerwiegend chronisch krank bin?

Für schwerwiegend chronisch Kranke beträgt die Belastungsgrenze ein Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens. Hat man im Laufe eines Jahres Zuzahlungen bis zu seiner Belastungsgrenze erbracht, wird man für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreit.

Wie hoch ist die jährliche Belastungsgrenze?

Die Belastungsgrenze für nicht chronisch Kranke beträgt 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen.

Wie wird die Belastungsgrenze ermittelt?

Die Bruttoeinnahmen des Versicherten und von weiteren, im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen werden zugrunde gelegt.

Wie hoch sind die Einkommensgrenzen für eine vollständige Befreiung?

Die Befreiung ist im Sozialgesetzbuch nach §61 geregelt. Sie betrifft die Zuzahlung zu Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln:
Bis zu zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens muss als Zuzahlung geleistet werden. Für schwerwiegend chronisch Kranke beträgt die Belastungsgrenze ein Prozent. Hat man im Laufe eines Jahres Zuzahlungen bis zu seiner Belastungsgrenze erbracht, wird man für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreit.

 

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